ABE und Teilegutachten – Datenbank

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Für das Tuning bedarf es zahlreicher Belege, die über das Bastlerglück entscheiden können. Sind die geforderten Papiere nicht vorhanden, kann schnell die Zulassung des gesamten Gefährtes erlöschen – und der Versicherungsschutz dazu. Im Tuning-Bereich sind dabei für unterschiedliche Bauteile auch unterschiedliche Vorschriften vorhanden. Manchmal genügen sogenanntes Teilegutachten, EG-Typgenehmigung und Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE). Für andere bauliche Maßnahmen hingegen bedarf es der Einzelabnahme bei einer staatlich anerkannten Prüforganisation wie TÜV, DEKRA und Co.

Hinweis: Wir können nicht garantieren das alle Gutachten vollständig korrekt sind. Wir haben nicht die Möglichkeit alle Dokumente auf ihre Echtheit zu überprüfen!

Einzelabnahme

Teile für die es keine Gutachten oder nur ein Materialgutachten gibt oder spezielle Umbauten, bestimmte Felgen etc müssen per Einzelabnahme vom TÜV genehmigt werden. Meist sehr teure Angelegenheit!

TÜV-Teilegutachten

Die meisten Tuningteile die man bei Namenhaften Firmen bestellt, werden von Haus aus mit TÜV- Teilegutachten geliefert. Achtet vor der Bestellung darauf, ob ein Teilegutachten dabei ist. Verbaut man also spezielle Teile bei denen ein TÜV- Teilegutachten vorhanden ist ein, muss man dies dem TÜV vorführen. Er begutachtet den korrekten Anbau, schreibt einen Bericht und nun kann man zum Straßenverkehrsamt gehen und lässt dies in den Brief eintragen, oder man nimmt den Prüfungsbericht auf jeder Autofahrt mit.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Die ABE wird bei den meisten Tuningteilen automatisch mitgeliefert. So zum Beispiel beim Kauf von Tönungsfolien oder bei Alufelgen, die die gleichen Eigenschaften wie die im Fahrzeugschein befindlichen Felgen aufweisen (Serienbereifung). Besitzt man also für ein gewisses Teil eine ABE, kann man dieses Teil montieren/ anbringen und es kann losgehen. Man muss diese ABE immer mit sich führen und bei einer Verkehrskontrolle vorweisen können. Wobei ich noch erwähnen möchte, Achtet aber darauf zum Beispiel Ihr habt ein kleines Lenkrad drauf und breiter Reifen als Serie auch wen eingetragen muss das Lenkrad auch eingetragen werden. Erklärung die ABE bezieht sich immer auf Serienfahrzeug.

Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)

ABG´s sind nur für bestimmte Modelle gültig, deswegen muss man sich vor dem Kauf eines Teils, welches eine ABG besitzt, genau informieren ob es auch für das entsprechende Auto zugelassen ist. In den meisten Fällen muss nach Anbringung des entsprechenden Teils (z.B. Scheinwerfer) eine Eintragung in die Papiere vorgenommen werden, sprich: das Auto muss vorher dem TÜV vorgeführt werden.

EG-Betriebserlaubnis

Eine EG- Betriebserlaubnis ist sozusagen das gleiche wie die ABE, ist darüber hinaus aber für die gesamte EG gültig. Auch die EG- Betriebserlaubnis muss stets mit sich geführt werden, eine Vorführung beim TÜV sowie eine Eintragung in die Papiere ist nicht notwendig.